Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1  Geltung

Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit die Vertragspartner nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, für alle Leistungen und Aufträge der Firma Hoppe Baumontagen.

 

§ 2 Auftragserteilung & Kostenvoranschläge

Die im Kostenvoranschlag genannten Preise gelten unter Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

 

§ 3 Preise

Die angegebenen und bestätigten Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer .Soweit kein Preis für den Auftrag vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach Aufmaß und wirklich benötigten Stunden und am Erfüllungstage allgemein gültigen Preise .Sollte der Auftrag nicht innerhalb von drei Monaten vollständig abgewickelt sein , ist H . B . berechtigt , eine Anpassung an etwaige steigende Material- und Lohnkosten vorzunehmen. Preisänderungen Druckfehler und Irrtum bleiben vorbehalten.

Es kommen die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise zur Anrechnung.

 

§ 4 Lieferzeit ,Verzug

Wird H.B. Die Leistung unmöglich oder gerät H.B. hiermit in Verzug, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer Angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurücktreten . Verzögert sich die Ausführung – bzw. Leistungszeit infolge höherer Gewalt , so verlängert sich die Frist in dem Umfang ,die Erforderlich ist die Auswirkungen der höheren Gewalt zu überwinden . Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Krieg , öffentlicher Aufruhr , Streik , Aussperrung , Embargo , Sabotage , Verkehrsunfälle , Versagung oder Widerruf behördlicher Genehmigungen ohne Verschulden von H.B. Oder dessen Mitarbeiter oder sonstige Ereignisse die außerhalb des Einflusses von H.B. Liegen. Wird die Ausführung des Vertrages um mehr als sechs Monate verzögert , sind beide Parteien berechtigt , vom Vertrag zurückzutreten . Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen .Gerät H.B. mit seiner Leistung in Verzug , so beschränkt sich die der Höhe nach unbegrentzte Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit . Im übrigen ist die Haftung für Verzögerungsschäden auf 5 % des Auftragswertes begrenzt .Ist der Auftraggeber Kaufmann , so haftet H.B. nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit . Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht bei von H.B. Zu vertretenden Unmöglichkeit , Unvermögen und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten . Der Schadenersatz ist in diesen Fällen jedoch auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Das Recht des Auftraggebers , sich im Falle des Verzuges oder der von H.B. zu vertretenden Unmöglichkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von dem Vertrag zu lösen , bleibt unberührt.

§ 5 Unterauftragnehmer

H.B. ist berechtigt ,Dritte mit der Ausführung der Leistungen zu beauftragen.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen / Vorkasse

Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug. Abschlag- und Teilrechnungen können, soweit dieses vereinbart ist erstellt werden. Eine Aufrechnung findet nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers gegen H.B. Statt. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
H.B. ist berechtigt Vorkasse zu verlangen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt , das Verlangen nach Vorkasse durch Stellung einer angemessen Sicherheit abzuwenden. Wenn die verlangte vorzeitige Zahlung trotz Fristsetzung nicht erfolgt oder die Sicherheit nicht geleistet wird , hat H:B: das Recht vom Vertrag zurückzutreten . Vor der vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeiträge ,
einschließlich Verzugszinsen ,ist H.B. Zu keiner weiteren Leistungen aus laufenden Verträgen , gleich welchen Inhalts, verpflichtet .

 

§ 7 Gestellung von Behältnissen und Materialien

Die Behälter und Materialien stehen im Eigentum des Auftragnehmers.
Dem Auftraggeber obliegt es , einen geeigneten Aufstellplatz für den Behälter bereit zu stellen. Er hat auch für die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen.
Soweit der Behälter auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden soll , hat der Auftraggeber die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Sicherung des Behälters durch Beleuchtung oder Absperrung sorge zu tragen.

 

§ 8 Abnahme von fertig gestellten Arbeiten und erbrachten Leistungen

Nach Mitteilung von H.B. Über den Abschluss von Arbeiten hat der Auftraggeber unverzüglich , spätestens innerhalb von acht Stunden die ordnugs gemäße Ausführung zu überprüfen und auf Verlangen zu bescheinigen. Etwaige Mängel sind schriftlich anzuzeigen .
Findet eine fristgemäße Überprüfung nicht statt oder Mängel nicht innerhalb dieser Frist angezeigt , gelten die Arbeiten als nicht beanstandet abgenommen.

 

§ 9 Gewährleistung

Die Gewährleistung von H.B. Beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung . Der Auftraggeber ist berechtigt , im Falle des Fehlschlagens nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung , Wandlung oder Minderung zu verlangen . Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen . Eine Haftung von H.B. Ist auch dann ausgeschlossen , wenn der Auftraggeber H.B. Nicht rechtzeitig über geltende Unfallverhütungsvorschriften oder sonstige behördliche Vorschriften oder Auflagen unterrichtet. In diesem Fall haftet der Auftraggeber von H.B. Für alle entstehenden oder unmittelbaren Schäden. H.B. Ist berechtigt später herausgestellte Fehlerhafte Ware auszutauschen .

 

§ 10  Leistungen des Auftraggebers
Den Mitarbeitern von H.B. Muss zu den üblichen oder vereinbarten Arbeitszeiten freier Zugang zur Arbeitsstelle gewährleistet werden. Wartezeiten ,vergebliche Anfahrten usw. sind nicht Bestandteil der vereinbarten Preise und werden gesondert nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt .

 

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten -einschließlich Wechsel- und Scheckforderung -ist Detmold . Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist für beide Teile Detmold.

 

§ 12 Nichtigkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bestimmungen oder sonstiger vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden . Bzw. nicht Vertragsbestandteil geworden sein , so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht .


Rechtliche Hinweise

Datenschutzrichtlinien

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